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   BFH, 19.12.2007 - VII B 111/07   

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https://dejure.org/2007,13629
BFH, 19.12.2007 - VII B 111/07 (https://dejure.org/2007,13629)
BFH, Entscheidung vom 19.12.2007 - VII B 111/07 (https://dejure.org/2007,13629)
BFH, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - VII B 111/07 (https://dejure.org/2007,13629)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Keine Verpflichtung zur physikalisch exakten Zeiterfassung im Faxverkehr

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 4; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 25.11.2003 - VII R 9/03

    Revisionsbegründung; Übermittelung per Telefax

    Auszug aus BFH, 19.12.2007 - VII B 111/07
    Es reicht auch grundsätzlich --von hier offenkundig nicht gegebenen Ausnahmefällen abgesehen-- nicht aus, dass ein Schriftsatz bei dem Revisionsgericht zwar rechtzeitig eingeht, aber keine Unterschrift des Prozessbevollmächtigten des Rechtsmittelführers trägt (BGH-Urteil vom 10. Mai 2005 XI ZR 128/04, NJW 2005, 2086; Beschluss des Senats vom 25. November 2003 VII R 9/03, BFH/NV 2004, 519).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass ein Telefax nicht als fristwahrend beim BFH eingegangen anzusehen ist, wenn seine letzte Seite mit der Unterschrift des Verfassers den Aufdruck 00 Uhr 00 des auf den Fristablauf folgenden Tages zeigt (Beschluss in BFH/NV 2004, 519).

  • BGH, 10.05.2005 - XI ZR 128/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines Computerfax

    Auszug aus BFH, 19.12.2007 - VII B 111/07
    Es reicht auch grundsätzlich --von hier offenkundig nicht gegebenen Ausnahmefällen abgesehen-- nicht aus, dass ein Schriftsatz bei dem Revisionsgericht zwar rechtzeitig eingeht, aber keine Unterschrift des Prozessbevollmächtigten des Rechtsmittelführers trägt (BGH-Urteil vom 10. Mai 2005 XI ZR 128/04, NJW 2005, 2086; Beschluss des Senats vom 25. November 2003 VII R 9/03, BFH/NV 2004, 519).
  • BGH, 08.05.2007 - VI ZB 74/06

    Eingang einer Berufungsbegründung bei Übermittlung per Telefax

    Auszug aus BFH, 19.12.2007 - VII B 111/07
    Zwar trifft es zu, dass es --wie die Beschwerde vorträgt-- in diesem Zusammenhang nicht auf den Zeitpunkt ankommt, in dem das vom Vertreter des Klägers an den BFH gesandte Telefax von dem Telefaxgerät des BFH ausgedruckt worden ist, sondern auf den Zeitpunkt, in dem die an das Telefaxgerät des BFH gesendeten Signale von diesem Gerät empfangen worden sind (vgl. statt aller Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 8. Mai 2007 VI ZB 74/06, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2007, 2045, m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 30.05.2012 - 12 U 2453/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per

    31 2. Für die Beurteilung der Rechtszeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes kommt es allein darauf an, ob die gesendeten Signale noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist vom Telefaxgerät des Gerichts vollständig empfangen (gespeichert) worden sind (BGH, Beschluss vom 25.04.2006 - IV ZB 20/05, BGHZ 167, 214; Beschluss vom 18.11.2010 - I ZB 62/10, JurBüro 2011, 222 - Telefax-Signale; Beschluss vom 07.07.2011 - I ZB 62/10, HFR 2012, 94 - Faxzugang; BFH, Beschluss vom 25.11.2003 - VII R 9/03, BFH/NV 2004, 519; Beschluss vom 19.12.2007 - VII B 111/07), wobei der Eingang bis 24.00 Uhr des letzten Tages der Frist erfolgen muss; der Schriftsatz muss somit vor Beginn des Folgetages 00:00 Uhr eingegangen sein und damit - weil zwischen 24:00 Uhr und 00:00 Uhr keine, auch keine logische Sekunde existiert - vor Ablauf von 23:59 Uhr.

    Es gibt jedenfalls keine gesetzliche Verpflichtung der Stellen, bei denen Schriftsätze fristwahrend eingereicht werden können, sicherzustellen, dass die Eingangszeit physikalisch exakt dokumentiert wird, und es kann erst recht nicht in Betracht kommen, dort, wo dies nicht geschieht, dem Absender die daraus folgende mögliche Ungenauigkeit der Zeiterfassung zugute zu halten (BFH, Beschluss vom 19.12.2007 a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.04.2010 - 2 LA 24/10

    Fristeinhaltung mit Telefax

    Eine mögliche Ungenauigkeit der Zeiterfassung bei manueller Einstellung ist dem Absender nicht zugute zu halten (BFH Beschluss vom 19.12.2007 - VII B 111/07 - juris).
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